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Rechtliche Besonderheiten
Da normale E-Bikes (Pedelecs) mit einer Unterstützung bis zu 25 km/h trotz der Motorisierung als Fahrrad eingestuft werden, bestehen weder Führerschein- noch Helm- pflicht. Außerdem gibt es keinerlei Altersbe- schränkungen. Eine Pflicht zur Versicherung be- steht ebenfalls nicht. Radwege kön- nen mit dem Pedelec ohne Ein- schränkung genutzt werden. Somit ist man im Stadtverkehr sicher und dennoch zügig unterwegs. Doch auch außerhalb der Stadt ist ein Kalkhoff Pedelec ein idealer Begleiter. Genau wie mit jedem anderen Fahrrad darf auch mit Pedelecs, beispielsweise auf Reisen, ein Anhänger oder ein sogenannter Rückläufer, ein einrädriger Anhänger, gezogen werden. Hierbei sollten Sie allerdings beachten, dass durch das höhere Gesamtgewicht von Fahrer, Rad und Anhänger ein längerer Bremsweg benötigt wird. Das schnelle E-Bike - Ein LeichtkraftradDas E-Bike ist ein Leichtkraftrad und ist daher versicherungspflichtig. Das Kraftfahrt-Bundesamt bezeichnet schnelle E-Bikes mit dem Kürzel "L1e", im normalen Sprachgebrauch entspricht das einem Mofa. Natürlich sind Kalkhoff E-Bikes im Aussehen und Handling nicht wirklich mit Mofas vergleichbar, sondern werden lediglich wie solche behandelt. Schnelle E-Bikes müssen daher versichert werden und mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Der jährliche Versicherungsbeitrag beträgt circa 60 Euro. Außerdem muss der Fahrer im Besitz einer gültigen Mofaprüfbescheinigung oder eines Führerscheins der Klasse M sein. Ausgenommen von der Führerscheinpflicht sind Personen die vor dem 01.04.1965 geboren sind, diese dürfen das schnelle E-Bike ohne Führerschein benutzen. Eine Helmpflicht besteht nicht. Das Tragen eines schützenden Fahrradhelms wird von Kalkhoff jedoch dringend empfohlen. Für das schnelle E-Bike besteht ein eingeschränktes Benutzungsrecht für Radwege. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich die Regel, dass Leichtkrafträder Radwege benutzen dürfen, soweit das Schild "keine Mofas" nichts anderes bestimmt. Diese Verkehrsregel gilt auch für schnelle E-Bikes. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf der Radweg mit einem schnellen E-Bike nicht befahren werden. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, dürfen nur bestimmte Bauteile des Rades ohne eine Prüfung durch den TÜV ausgetauscht werden. | ![]() |
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